Der Schulaufwand wird leider nur zum Teil durch die Bayerische Staatsregierung erstattet, so dass vom Schulträger für jedes Kind Schulgeld erhoben werden muss.
Das Schulgeld beträgt ab dem 01.04.2022
EUR 185,00 für die Jahrgangsstufen 1-4
EUR 190,00 für die Jahrgangsstufen 5-10
Das Schulgeld wird an 12 Monaten im Jahr berechnet.
Geschwisterermäßigung :
30% für das zweite Kind an unserer Schule
50% für jedes weitere Kind an unserer Schule
Zu Beginn des Schuljahres werden von dem/den Erziehungsberechtigten eine Zahlung von EUR 115,00 fällig, welche für die Beschaffung der laufenden Verbrauchsmaterialien (alle Schulhefte, Hefteinbände, Mappen, Papier, Bastelsachen etc.) verwendet wird.
Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt Ihres Kind einmalig zu zahlen.
Sie beträgt im Einzelnen:
bei einem Eintritt in die 1.-4. Jahrgangsstufe EUR 1.500,00
bei einem Eintritt in die 5.-6. Jahrgangsstufe EUR 1.200,00
bei einem Eintritt in die 7.-10. Jahrgangsstufe EUR 900,00
Geschwisterermäßigung :
30% für das zweite Kind an unserer Schule
50% für jedes weitere Kind an unserer Schule
In besonderen Härtefällen, z. B. wegen geringem Familieneinkommen kann der Schulträger auf schriftlichen Antrag das Schulgeld ermäßigen. Die Schulgeldermäßigung gilt nur, solange die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erziehungsberechtigten die finanziellen Ermäßigungen rechtfertigen.